Anwaltskanzlei Scherübel
Interessensschwerpunkt Strafrecht
Bundesweite Strafverteidigung für Beschuldigte und Angeklagte
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder sogar eine Anklage erhalten haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Ihr Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.
Kontaktieren Sie uns unverzüglich nach Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – engagiert, erfahren und diskret.
Bereits im Ermittlungsverfahren treten wir mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, um Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung oder einer Lösung ohne Hauptverhandlung auszuloten. Sollte dennoch ein Strafbefehl erlassen oder die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt werden, vertreten wir Sie entschlossen und professionell vor Gericht.
Unsere Kanzlei vertritt Beschuldigte und Angeklagte – bundesweit und in allen Bereichen des Strafrechts.
Wir stehen für starke Strafverteidigung, klare Kommunikation und den konsequenten Schutz Ihrer Rechte.
Rechtsanwalt Daniel Scherübel
- kurzfristige Termine
- digitale und schnelle Aktenbearbeitung
- Interessensschwerpunkt Strafrecht
Unsere Interessensschwerpunkte
Allgemeines Strafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Diebstahl
- Betrug
- Körperverletzung
- Vermögensvorteil
- Subventionsbetrug
- BtMG
- Steuerhinterziehung
- Sexualdelikte
- Urkundenfälschung
- uvm.
Vorladung
Es gibt mehrere Arten von Vorladungen von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Lassen Sie uns ihre prüfen. Wir finden einen individuellen Weg für ihre Verteidigung.
Zwischenverfahren
Auch wenn die Staatsanwaltschaft schon bei Gericht die Eröffnung eines Verfahrens beantragt hat, ist es noch nicht zu spät! Nun gilt es direkt mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen, die Akten anzufordern und im Besten Fall noch eine Verhandlung zu vermeiden.
Anklage/Strafbefehl
Sollten bereits die Anklage oder ein Strafbefehl ergangen worden sein, ist nun höchste Zeit sich professionell vertreten zu lassen. Unser Ziel muss in diesem Verfahrensstadium noch eine Einstellung ohne Termin sein! Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter 06131 6366220 an oder kontaktieren Sie uns rechts über den Whatsapp Button, wir helfen Ihnen gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin!
+49 6131 6366220Über uns
Daniel Scherübel
Rechtsanwalt / Gründer und Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Daniel Scherübel ist Gründer und Inhaber unserer Kanzlei.
Nach dem Abitur am Holbein-Gymnasium Augsburg leistete der gebürtige Augsburger zunächst seinen Grundwehrdienst ab. Danach studierte Daniel Scherübel Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg (ab 1997).
Schon im Studium entwickelte Herr Scherübel ein besonderes Interesse am Strafrecht, das bis heute den alleinigen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet. Während seines juristischen Referendariats war Daniel Scherübel unter anderem am Arbeitsgericht Donauwörth tätig und sammelte dort zusätzliche juristische Praxiserfahrung.
Nach erfolgreichem Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina übernahm Herr Scherübel zunächst eine verantwortliche Position bei der Bundesagentur für Arbeit. Anschließend gründete er seine eigene Kanzlei, in der er sich seither ausschließlich mit strafrechtlichen Mandaten befasst.
Rechtsanwalt Scherübel hat bundesweit tausende Mandate im Strafrecht betreut und verfügt über einen außergewöhnlich hohen Erfahrungswert sowie tiefgehende Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Strafrechts.
Rechtsanwalt Scherübel ist verheiratet und hat drei Kinder.
Wir waren unter anderem in den folgenden Medien vertreten:
Adresse
Anwaltskanzlei Scherübel
Luisenstraße 21
55124 Mainz-Gonsenheim (Waldvillenviertel)
06131 6366221
Öffnungszeiten
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